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Mediation - was ist das?
Mediation ist eine moderne Methode der
außergerichtlichen Konfliktlösung unter Leitung eines neutralen
Dritten, des Mediators. Das Mediationsverfahren ist ein flexibles,
vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte
Verhandlungen gemeinsam eine Einigung erarbeiten.
Der Mediator ist nicht Richter, sondern Mittler, der die Parteien
durch das Verfahren führt.
Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren ist, dass nicht
ein Dritter entscheidet, sondern die Parteien eigenverantwortlich
eine interessengerechte Lösung suchen. Die Entscheidungsgewalt
bleibt bei den Parteien, diese entscheiden über Fortführung
und Ausgang des Verfahrens.
Ziel des Verfahrens ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen
Konfliktbeilegung.
In den USA gehört die Mediation längst zum Alltag. Auch
in Deutschland gewinnt die Mediation über den Bereich der schon
etablierten Familienmediation hinaus, besonders im Wirtschaftsrecht,
zunehmend an Bedeutung.
Mediation - der richtige Weg?
Mediation ist der richtige Weg, wenn
- eine schnelle und kostengünstige Konfliktlösung
gesucht wird
- langjährige Beziehungen nicht zerstört werden sollen
- absolute Vertraulichkeit wichtig ist
- eine weitere Eskalation der bestehenden Konfliktsituation vermieden
werden soll
- Kontrolle über die Verhandlung und deren Ergebnis gewünscht
wird
- zukunftsorientierte Lösungen, bei der alle Seiten gewinnen,
gesucht werden.
Mediation in der Wirtschaft
Im Wirtschaftsleben eignet sich die Mediation besonders für
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Konflikte bei langjährigen
Geschäftsbeziehungen, besonders mit Kunden oder Lieferanten |
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Langzeitverträge z.B. bei Softwarenutzung,
im Anlagenbau, Baubereich |
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Komplexe Streitigkeiten zwischen
Unternehmen |
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Konflikte, bei denen nur durch eine
schnelle Lösung grösserer Schaden verhindert wird |
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Streit zwischen Unternehmen und
Verbrauchern |
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Gesellschafterauseinandersetzungen |
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Regelung der Unternehmensnachfolge |
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Konflikte in Familienunternehmen |
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Innerbetriebliche Konflikte, z.B.
Mitarbeiter oder Abteilungen untereinander, Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Betriebsrat |
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Erbauseinandersetzungen |
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Integrationsprozesse nach Unternehmenskäufen |
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Umweltverfahren. |
Mediation - das Verfahren
Die Mediation kennt keinen starren Verfahrensablauf, da die Parteien
den Fortgang weitgehend selbst bestimmen können. Dennoch lassen
sich fünf Phasen unterscheiden:
Phase I
Eröffnungsphase
Durch das sogenannte Eröffnungsstatement erklärt der Mediator
den Parteien und ggf. deren Anwälten die Charakteristika des
Verfahrens. Die Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird ein
Mediationsvertrag abgeschlossen, der z.B. die Neutralität des
Mediators, Kosten und Kostenverteilung, Vertraulichkeitsverpflichtung
und Hemmung von Verjährung regelt.
Phase II
Konfliktdarstellung
Die Parteien stellen dem Konflikt
aus ihrer Sicht dar. Zu behandelnde Themen, streitige und unstreitige
Fragen werden herausgearbeitet. Der Mediator gibt eine Zusammenfassung
und entwickelt gemeinsam mit den Parteien Vorgaben für die nächsten
Schritte.
Phase III
Interessenfindung
Der Mediator führt die Parteien
dazu, die eigenen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen
darzulegen. Daraus entsteht die Erkenntnis der wechselseitigen Beweggründe
und idealerweise deren gegenseitiges Verständnis.
Phase IV
Suche nach Optionen
Hier steht die Entwicklung einer Lösung im Vordergrund. Gemeinsam
erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
Ziel ist ein Ergebnis, von dem alle Parteien profitieren.
Phase V
Vereinbarungsabschluss
Die Mediation wird durch die genaue Festlegung
der Einigung und deren rechtlicher Ausgestaltung abgeschlossen.
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